Standpunkt der Kirche zum Imprimatur und zu Privatoffenbarungen

Standpunkt der Kirche zum Imprimatur und zu Privatoffenbarungen

Church position on imprimatur and private revelations

Position de l'Église sur l'imprimatur et les révélations privées

 

Aktualisiert am: 14.07.2021

Updated on: 2021-07-14

Mise à jour: 14.07.2021

 

Diese Erklärung bezieht sich auf meine Werke mit religiösen Inhalten.

Seit der Abschaffung des Canon 1399 und 2318 des früheren Kanonischen Rechtes durch Papst Paul VI. in den Acta Apostolicae Sedis (29.12.1966), Seite 1186, ist es den Gläubigen gestattet, Publikationen über neue Erscheinungen, Offenbarungen, Prophezeiungen, Wunder usw. ohne ausdrückliche Erlaubnis der kirchlichen Autorität zu veröffentlichen und zu lesen, unter der Bedingung, dass diese Publikationen nichts enthalten, was dem Glauben und der Moral widerspricht. Demzufolge ist das Imprimatur nicht mehr notwendig.


Dogmatische Konstitution über die Kirche

II. Vatikanisches Konzil

Auszug:

(12) ... "Jedem wird der Erweis des Geistes zum Nutzen gegeben" (1 Kor 12,7). Solche Gnadengaben, ob sie nun von besonderer Leuchtkraft oder aber schlichter und allgemeiner verbreitet sind, müssen mit Dank und Trost angenommen werden, da sie den Nöten der Kirche besonders angepasst und nützlich sind ... Das Urteil über ihre Echtheit und ihren geordneten Gebrauch steht bei jenen, die in der Kirche die Leitung haben und denen es in besonderer Weise zukommt, den Geist nicht auszulöschen, sondern alles zu prüfen und das Gute zu behalten (vlg. 1 Thess 5,12 u. 19 - 21).






Papst Benedikt XVI. zu Privatoffenbarungen

Nachsynodales apostolisches Schreiben VERBUM DOMINI vom 30. Sept. 2010, Kap. 14, Teil b

Folglich hat die Synode empfohlen, "den Gläubigen zu helfen, das Wort Gottes von Privatoffenbarungen zu unterscheiden". Diese "sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi zu "vervollständigen", sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben".

Der Wert der Privatoffenbarung ist wesentlich unterschieden von der einer öffentlichen Offenbarung: Diese fordert unseren Glauben an, denn in ihr spricht durch Menschenworte und durch die Vermittlung der lebendigen Gemeinschaft der Kirche hindurch Gott selbst zu uns. Der Maßstab für die Wahrheit einer Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst.

Wenn sie uns von ihm wegführt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt. Die Privatoffenbarung ist eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich gerade dadurch als glaubwürdig, dass sie auf die eine öffentliche Offenbarung hinweist. 

Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an, dass die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken.

Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen (vgl. 1Thess 5, 19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deshalb soll man sie nicht achtlos beiseite schieben.

Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muss. Auf jeden Fall muss es darum gehen, dass sie Glaube, Hoffnung und Liebe nährt, die der bleibende Weg des Heils für alle sind.  


 

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